Kaufgegenstand bleibt auch im Falle der Verarbeitung oder Weiterveräußerung bis zur vollständigen Begleichung, sämtlicher aus dem Kaufabschluss entstehenden Verbindlichkeiten, Eigentum des Verkäufers. Ist der unter Eigentumsvorbehalt übergebene Kaufgegenstand zur Weiterveräußerung durch den Käufer bestimmt, tritt letzterer schon jetzt an den Verkäufer allfällige, ihm aus der Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes an einen  Dritten erwachsende Forderungen ab. Bei Empfang der Ware ist diese sofort zu prüfen. Schäden werden nur bei Bekanntgabe, innerhalb 3 Tagen anerkannt. Rückgabe ist nur mit der Zustimmung der Geschäftleitung möglich. Zahlungstermine sind einzuhalten. Bei Überschreitung verrechnen wir Verzugszinsen (1% über dem Debet-Bankzinsfuß) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist BG Wels. Im übrigen gelten unsere bekannten Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedienungen. Werden Geräte geöffnet vom Kunden so erlischt die Garantie/Gewährleistung. Gebrauchte Ware, wird mit einem Abschlag von 30% in den ersten 14 Tagen zurückgenommen. Firmensitz: Wels


 
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